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Mit Arzneimitteln ins Ausland

Was beflügelt das Wohlbefinden mehr als zu reisen? Auch Schmerzpatienten profitieren davon. Wenn Sie Medikamente mitnehmen, sollten Sie sich auf die Reise besonders vorbereiten.

Warum Medikamente mitnehmen?

Viele Medikamente können Sie auch an Ihrem Urlaubsort kaufen. Doch manche Medikamente sind nicht in der gewohnten Darreichungsform, Qualität oder Dosierung zu erhalten. Daher sollten Sie sich Medikamente in ausreichender Menge in den Urlaub mitnehmen. Klären Sie rechtzeitig, ob die Einfuhr Ihrer Medikamente in Ihrem Reiseland beschränkt ist.

Deutschland / Geltungsbereich des Schengener Abkommens*

Grundsätzlich dürfen Sie alle von Ihrem Arzt verschriebenen Medikamente, also auch Opioide, in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf in diese Länder aus- oder einführen. Dies gilt für einen Urlaub von bis zu 30 Tagen.

Unterliegt die Verschreibung eines Opioids einer besonderen Kontrolle, wie sie in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) geregelt ist, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung mitnehmen. Ihr Arzt bestätigt Ihnen hier u. a., dass Sie die Opioide aus medizinischen Gründen einnehmen. Wenn Sie ein Opioid erhalten, das nicht der BtMVV unterliegt, benötigen Sie keine Bescheinigung Ihres Arztes.

Sie können das Formular bei der Link öffnet in neuem FensterBundesopiumstelle in Bonn anfordern oder herunterladen. Es wird von Ihrem Arzt ausgefüllt und muss vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Opioide, die einer besonderen Kontrolle unterliegen, dürfen nur reisebegleitend für den eigenen Bedarf mitgeführt werden! Eine Mitnahme durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.

Außerhalb des Geltungsbereichs des Schengener Abkommens

In diesem Fall empfiehlt sich die Mitnahme einer ärztlichen Bescheinigung oder beglaubigten Kopie der Verschreibung in englischer Sprache. Es sollten Angaben über die Einzel- und die Tagesdosis der Arzneimittel sowie die Dauer der Reise enthalten sein, um abschätzen zu können, ob die mitgeführten Opioide der Dauer der Reise angemessen sind.

Fragen Sie sicherheitshalber vor der Reise bei der diplomatischen Vertretung Ihres Urlaubslandes nach, ob sie evtl. bestimmte Genehmigungen für das Mitführen Ihrer Schmerzmittel benötigen.

Was tun, wenn Opioide nicht mitgenommen werden dürfen?

Sofern eine Mitnahme nicht möglich ist, sollten Sie zunächst klären, ob das Ihnen verschriebene Opioid oder ein gleichwertiges Produkt im Reiseland verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können.

Falls alle Stricke reißen, kommt in Ausnahmefällen nur noch ein aufwändiges Ein-/Ausfuhrgenehmigungsverfahren in Frage.

Lagerung und Haltbarkeit von Opioiden

Achten Sie auch auf die Angaben zur Lagerung und Haltbarkeit auf der Gebrauchsanweisung Ihres Arzneimittels, bevor Sie in den Urlaub starten. Nehmen Sie nur Packungen mit, die ausreichend lange haltbar sind. Gerade in heißeren Regionen sollten Sie auf eine korrekte Lagerung achten. Nähere Angaben dazu finden Sie im Beipackzettel.

*Länder des Schengener Abkommens sind derzeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Norwegen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien,

Mehr zur Behandlung mit Opioiden:
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Quellen:

  1. Bundesopiumstelle, 2004; Deutsche Schmerzselbsthilfe e.V., 2004.